seit 01. April 1966
RÖDEMISSER SV

Informationen zur Mitgliedschaft

1. Beitragszahlung:

Der Vereinsbeitrag kann wahlweise vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Der Abbuchungstermin ist jeweils der erste Bankarbeitstag der Monate Januar, April, Juli und Oktober des laufenden Kalenderjahres. Der erste Mitgliedsbeitrag wird mit Eintritt abgebucht. Die Abbuchung beeinhaltet den Eintrittsmonat und die entsprechenden Folgemonate sowie die unten genannte Aufnahmegebühr für die Fußballsparte. Sollte das Konto die erforderliche Deckung nicht ausweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im SEPA-Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Konnte der Beitrag nicht eingezogen werden, ist der fällige Beitrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 EUR innerhalb von fünf Kalendertagen auf das Vereinskonto zu überweisen. Die SEPA-Einzugsermächtigung ist wesentlicher Bestandteil der Vereinsmitgliedschaft und erlischt bei Beendigung der Mitgliedschaft (Gläubiger-Identifikationsnr.: DE38ZZZ00000168938).

2. Aufnahmegebühr Fußballsparte:

Die Aufnahmegebühr für die Fußballsparte beträgt einmalig 15,00 Euro.

3. Arbeitsstunden Tennissparte:

Jedes volljährige Tennismitglied hat pro Kalenderjahr fünf Arbeitsstunden zu leisten oder pro Arbeitsstunde einen Betrag in Höhe von 20,00 Euro zu entrichten. Jugendliche Tennismitglieder ab 16 Jahren haben pro Kalenderjahr zwei Arbeitsstunden zu leisten oder pro Arbeitsstunde einen Betrag in Höhe von 10,00 Euro zu zahlen. Maßgeblich für diese Regelung ist jeweils die Vollendung des 16. bzw. 18. Lebensjahres innerhalb des benannten Kalenderjahres.

4. Kündigung:

Die Kündigung ist schriftlich zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12. des Jahres) möglich. Die Kündigung ist spätestens 14 Tage vor Quartalsende beim Kassenwart einzureichen.

5. Versicherung:

Alle aktiven Mitglieder sind während der Ausübung des Vereinssportes sowie auf dem direkten Weg zu bzw. vom Sportbetrieb nach Hause über die ARAG-Sportversicherung versichert. Sport- und Wegeunfälle sind dem Vorstand schnellstmöglich zu melden.

6. Veröffentlichungen:

Die Ergebnisse, welche die Mitglieder bei sportlichen Wettkämpfen erzielen, werden unter der Namensangabe des Mitgliedes in den vereinseigenen Publikationen (Vereinszeitschrift, elektronischen Veröffentlichungen und deren Abteilungen) sowie in der Presse, ggf. unter Beigabe von Fotos, veröffentlicht. Die Mitglieder stimmen der Veröffentlichung im Zuge der Beitrittserklärung zu.

7. Monatliche Beiträge:

Erwachsene9,50 €
Kinder u. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres6,00 €
Auszubildende und Studenten (mit Nachweis)6,00 €
Familienbeitrag (Kinder bis 18 Jahre) 18,00 €
Spartenbeitrag Fußballsenioren/-innen4,00 €
Spartenbeitrag Fußballjugend2,00 €
Spartenbeitrag Tennis (Damen/Herren)6,00 €
Spartenbeitrag Tennisjugend3,50 €
Passive Mitglieder2,00 €

8. Sonstiges:

Der Rödemisser Sportverein e.V. weist darauf hin, dass zu den Übungs- und Trainingsstunden keine Wertsachen mitgenommen
werden sollten. Für Verluste wird keine Haftung übernommen.

Gutscheine aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können beim Rödemisser Sportverein e.V. eingelöst werden.

Bankverbindung Rödemisser Sportverein e.V.:
IBAN: DE32 2175 0000 0102 0010 62
BIC: NOLADE21NOS
Nord-Ostsee Sparkasse

- Der Vorstand -